Bei Verdacht auf eine Markenverletzung sendet der Markeninhaber ein Abmahnungsschreiben. In dem Schreiben heißt es, dass die Gegenpartei ihre rechtswidrigen Aktivitäten unverzüglich einstellen und gegenüber dem Markeninhaber eine Unterlassungserklärung abgeben muss. Es weist auch darauf hin, dass rechtliche Schritte gegen die säumige Partei eingeleitet werden können, wenn sie sich nicht daran hält. Das Schreiben sollte erläutern, inwiefern das rechtsverletzende Zeichen oder Symbol der geschützten Marke ähnelt, und auf mögliche Verwechslungen hinweisen, die sich aus dieser Ähnlichkeit ergeben könnten. Es sollte eine Reihe von Faktoren umfassen, darunter phonetische und visuelle Ähnlichkeit. In dem Schreiben sollte auch darauf hingewiesen werden, dass auch andere Zeichen markenrechtlich geschützt sind, etwa besondere Geschäftsbezeichnungen und Firmennamen.
In dem Schreiben soll außerdem der Ersatz des entgangenen Gewinns und sonstiger vorhersehbarer Schäden gefordert werden. Der Abgemahnte muss dann den Schadensersatzanspruch anerkennen und Rechnungen vorlegen, die seine Einnahmen und Ausgaben belegen. Eine Unterlassungserklärung ist das Herzstück jeder Abmahnung. Unterschreibt der Abgemahnte diese vorformulierte Erklärung, gibt er damit eine rechtsverbindliche Zusage ab, die beanstandete Tätigkeit künftig zu unterlassen. Diese Erklärung beinhaltet häufig auch die Zusage einer Vertragsstrafe für den Fall der Wiederholung des Verstoßes. Klicken Sie am besten hier oder besuchen Sie unsere offizielle Website, um mehr über Rechtsanwalt Robert Meyen zu erfahren.
Es ist wichtig, die Ansprüche in einem Unterlassungsschreiben zu prüfen, bevor Sie antworten. Das Ignorieren hindert den Rechteinhaber nicht daran, Maßnahmen zu ergreifen, aber eine gut formulierte Antwort kann zur Einhaltung der Vorschriften führen oder einen alternativen Streitbeilegungsprozess einleiten. Die Einschaltung eines Anwalts bietet zusätzlichen Schutz und erhöht die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Antwort. Es kann auch das Risiko kostspieliger Rechtsstreitigkeiten verringern. Sie können die Website besuchen, um umfassende Einblicke in die Unterlassungserklärung zu erhalten.
Bei Markenverletzungsklagen geht es vor allem darum, ob Verbraucher verwirrt werden. Die Verwechslungsgefahr wird durch die Ähnlichkeit der beiden Marken, die relative Nähe der Waren oder Dienstleistungen und andere Faktoren bestimmt. Zu den Abwehrmaßnahmen gegen Markenverletzungen gehören die deskriptive faire Verwendung (wenn eine Marke zur angemessenen Beschreibung des Produkts verwendet wird) und die nominative faire Verwendung (wenn die Verwendung einer Marke zur Identifizierung des tatsächlichen Produkts erforderlich ist, z. B. Zeitungshinweise auf Entertainer oder Sportmannschaften). . Weitere mögliche Abwehrmaßnahmen gegen Rechtsverletzungen sind Laches (unangemessene Verzögerung bei der Klageerhebung) sowie unreine Hände und Missbrauch (z. B. Betrug bei der Erlangung der Marke).
Unter Markenpiraterie versteht man die Praxis der Herstellung, des Verkaufs oder des Vertriebs von Produkten, die ohne deren Genehmigung die Marken, Logos und Designs etablierter Marken nachahmen. Diese Art des Diebstahls geistigen Eigentums ist für Unternehmen mit erheblichen finanziellen und Reputationsschäden verbunden. Diese Art von Rechtsverstoß wird oft als Graumarktumlenkung bezeichnet und beinhaltet den unbefugten Verkauf echter Markenwaren in einem Land, in dem der Markeninhaber keine exklusiven Vertriebsrechte besitzt. Diese Ablenkung entzieht dem Markeninhaber Einnahmen und verwirrt die Verbraucher hinsichtlich der Marktpreisgestaltung.